AGB

Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der Mission TOP 5 und dem Prämierungsverfahren

Official PARTNER

  1. Präambel 
  2. Vertragspartner und Vereinbarung 
  3. Erhebungsgrundlagen und Aufnahmeprozess 
  4. Aufnahme in das Exzellenznetzwerk der Mission TOP 5 und Prämierung 
  5. Supernovae und Kommunikationsmaßnahmen der Mission TOP 5 
  6. Entstehende Aufwände und zu leistende Beiträge 
  7. Mission TOP 5 – Rechteübertrag und Siegelnutzung 
  8. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben 
  9. Branchenausschluss und Exklusivität 
  10. Prämierung und Preisverleihung 
  11. Vertraulichkeit 
  12. Datenschutz 
  13. Außerordentliche Kündigung 
  14. Salvatorische Klausel
  15. Gerichtsstand 
  • Präambel

Mission TOP 5 ist die größte Digitalisierungs-Offensive Deutschlands. Sie hat zum Ziel, Deutschland bei der DIGITALISIERUNG im europäischen Vergleich bis 2027 unter die TOP 5 zu bringen. 

Unsere gemeinsame Mission kann unmöglich alleine gelingen. Sie gelingt durch die Bündelung der richtigen Kräfte und Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel. Diese Aufgabe übernimmt die Mission TOP 5 – kurz: MT5. Hierzu braucht sie die enge Zusammenarbeit mit Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen, die sich bereits um den digitalen Wandel verdient gemacht haben. 

Die Mission TOP 5 ist davon überzeugt, dass sich der bewerbende Partner bereits um den gesellschaftlichen Wandel verdient gemacht hat und er bereits ohne Hinzutun der Mission TOP 5 das Ziel verfolgt, Deutschland in der Digitalisierung nach vorne zu bringen. Die Mitarbeitenden des Partners wissen, dass sie jeden Tag dafür arbeiten, den digitalen Wandel aktiv zu unterstützen. Diese interne Mission soll nun in einer Partnerschaft mit der Initiative Mission TOP 5 eine klare Richtung bekommen.

  • Vertragspartner und Vereinbarung

Organisator der Mission TOP 5 und damit Vertragspartner und Rechteinhaber ist die Mission TOP 5 GmbH, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Diese Vereinbarung gilt vorrangig zu ggf. abweichenden Vereinbarungen der Vertragspartner.

  • Erhebungsgrundlagen und Aufnahmeprozess

Nach der erfolgreichen Anmeldung erhält das teilnehmende Unternehmen Zugang zu einem Mission TOP 5-Onlineassessment, das innerhalb von längstens vier Wochen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt sowie zugesendet wird. Die gemachten Angaben werden auf Wunsch belegt.

Den Beteiligten ist bewusst, dass ein nachfolgendes persönliches Assessmentgespräch und auch das Einholen von Kundenstimmen zu den Leistungen des teilnehmenden Unternehmens Bestandteil des Aufnahmeprozesses sind.

Dieser initiale Aufnahmeprozess ist absolut risikobefreit und kostenlos für die teilnehmenden Unternehmen.

  • Aufnahme in das Exzellenznetzwerk der Mission TOP 5 und Prämierung

Über die Aufnahme in das ausgezeichnete Exzellenznetzwerk der Mission TOP 5 entscheidet ausschließlich das Steuerungsgremium der Mission TOP 5, unterstützt durch den ständigen Beirat und den Lotsen der Mission TOP 5.

Das Hinzuziehen weiterer externer Experten, Gutachten und Kundenstimmen kann ebenfalls Bestandteil des Prozesses sein.

Nach erfolgreicher Prüfung und Aufnahme des teilnehmenden Unternehmens erhält dieses einen Partner Status. 

Der Partner setzt sich für die Mission TOP 5 ein und fördert die Initiative zusätzlich, indem er:

  • Den Geist, das Ziel und die Reputation der Initiative proaktiv fördert.
  • Öffentlich auf die Partnerschaft aufmerksam macht.
  • Kontakte, die das Ziel der Initiative voranbringen, herstellt.
  • Proaktiv auf die Bekanntwerdung der Mission hinwirkt.
  • Supernovae und Kommunikationsmaßnahmen der Mission TOP 5 

Supernova = Alle Partner tun abgestimmt “etwas” gleichzeitig an einem Stichtag. Damit fluten wir Social Media, die Presse und Newsletter und sorgen dafür, dass wir möglichst viele Unternehmen gleichzeitig erreichen. 

Unsere gemeinsamen Digitalisierungsziele beinhalten auch einen hohen Anteil an Kommunikation. Die resultierende Reichweite unseres Netzwerkes muss daher gezielt genutzt werden – und ist verpflichtender Faktor für eine aktive Beteiligung an der Mission. Nachfolgend werden daher die jährlichen Minimalaktivitäten eines jeden Partners aufgelistet. Diese Verpflichtungen haben den Stand Juli 2022 und werden mindestens jährlich angepasst und kommuniziert.

  1. Das MT5 Branding (vgl. Partnerlogo) muss unverändert, gut sichtbar und mit Verlinkung der MT5-Homepage eingebettet werden auf Website und Social Media Kanälen des Partners.
  2. Aktive Teilnahme an mind. 10 Supernovae
    1. davon mind. 6 eigene Posts mit Erfolgen, Case Studys, etc. 
    2. und mind. 3 Posts im Sinne der MT5 (gerne unterstützt von der MT5-Fachredaktion)
  3. Aktive Interaktion bei Social Media Posts mit Bezug zur MT5 
  4. Aktivität in mindestens drei dieser Kanäle: 
    1. Public Relation Maßnahmen (PR)
    2. Newsletter 
    3. eigener Blog 
    4. Xing 
    5. LinkedIn 
    6. Twitter 
    7. Facebook 
    8. Instagram
    9. Tiktok
    10. YouTube 
  5. Proaktives zahlenmäßiges Reporting der eigenen Erfolge je Supernova an die MT5: 
    1. Reichweite und Interaktionen der Supernova-Teilnahme 
    2. Gesammelte Leads durch die Supernova 
    3. Akquirierte Kunden durch die Supernova 
  6. Proaktive Mitteilung von Projektanbahnungen im Kontext der MT5 Aktivitäten 
  7. Beteiligung im Verfahren der Digitalpreise/Auszeichnungen, wie dem BundIO
  • Entstehende Aufwände und zu leistende Beiträge

Sollte das teilnehmende Unternehmen in das Exzellenznetzwerk der Mission TOP 5 aufgenommen werden, erhält dieses als Partner Zugang zu den genannten Leistungen. Dies geschieht ausdrücklich unter der Voraussetzung der aktiven Mitwirkung an den Supernovae und Kommunikationsmaßnahmen der Mission TOP 5.

Die jährlich im Voraus an die Mission TOP 5 zu entrichtenden Beträge für diese Leistungen betragen je nach Größenklasse des Partners:

  • bis 50 Mitarbeitende: 8.765 Euro (regulärer Preis ohne aktive Mitwirkung: 15.000 Euro)
  • 51–250 Mitarbeitende: 14.321 Euro (regulärer Preis ohne aktive Mitwirkung: 25.000 Euro)
  • über 251 Mitarbeitende: 19.876 Euro (regulärer Preis ohne aktive Mitwirkung: 50.000 Euro)

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils für ein Jahr im Voraus, zzgl. geltender MwSt. und ist erstmals fällig im Monat der Aufnahme in das Netzwerk. Der Betrag selbst ist dann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Sonderkonditionen für sogenannte First Mover, die im Jahr 2022 beitreten: 7.650 € Jahresbeitrag und dies unabhängig von der Unternehmensgröße. Zusätzlich entfällt die reguläre Setupgebühr im Rahmen des Aufnahmeprozesses von 750 Euro. 

Weitere Sonderkonditionen können jederzeit durch die Geschäftsführung vereinbart werden. 

  • Mission TOP 5 – Rechteübertrag und Siegelnutzung

Zu dem Leistungspaket gehören auch die nachfolgend benannten/bezeichneten Mission TOP 5-Siegel und ergänzende Qualitätsauszeichnungen, die das teilnehmende Unternehmen als eines der aktivsten Partner der Mission TOP 5 auszeichnet und damit insbesondere den eigenen Beitrag zur Stärkung der Digitalisierung Deutschland hervorhebt. 

Die Siegel werden einzigartig auf unsere Partner angefertigt und den ausgezeichneten Unternehmen in elektronischer Form im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Das ausgezeichnete Unternehmen erkennt das Bestehen von Schutzrechten der Siegel und Auszeichnungen an. Zum Zweck der Vermarktung der Auszeichnung räumt der Vertragspartner den ausgezeichneten Unternehmen räumlich und zeitlich unbegrenzt das Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung an Siegeln und Auszeichnungen ein. Dies erfasst z. B. die Verwendung des Siegels auf der Unternehmenswebseite des ausgezeichneten Unternehmens, in Newslettern, in sozialen Netzwerken (z. B. Youtube, TikTok, Facebook, Instagram, LinkedIn und Xing), in digitaler Werbung sowie in Print-Werbung.

Die Rechte werden nur dem ausgezeichneten Unternehmen eingeräumt und sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners weder übertragbar noch unterlizenzierbar. Insbesondere werden Rechte nicht mit dem ausgezeichneten Unternehmen verbundenen Unternehmen, (z. B. Mutter- und Tochterunternehmen), Rechtsnachfolgern des ausgezeichneten Unternehmens oder einzelnen Personen, wie z.B. Geschäftsführern oder Mitarbeitern, eingeräumt.

Das ausgezeichnete Unternehmen ist nicht berechtigt, Siegel und Auszeichnungen zu bearbeiten, umzugestalten, zu verfremden oder zu verfälschen. Insbesondere darf das Siegel nicht ohne die darin angegebene Jahreszahl oder unter Veränderung der angegebenen Jahreszahl verwendet werden. Lediglich für die Benutzung notwendige Änderungen sind gestattet (z. B. Größenveränderungen).

Das ausgezeichnete Unternehmen verpflichtet sich, die überlassenen Inhalte und Auszeichnungen ausschließlich für die Bewerbung seines Unternehmens und des im Wettbewerb geprüften und prämierten Beitrags an der Mission TOP 5 zu verwenden.

Der Vertrieb von Produkten oder Leistungen mit dem Mission TOP 5-Siegel in einer Weise, die nahelegt, dass das Produkt selbst und nicht das Unternehmen Gegenstand der Prüfung gewesen sei, oder die Verwertung des Siegels über die oben genannten Nutzungsrechte hinaus, sind nicht zulässig. Hierzu bedarf es des Abschlusses eines eigenen, gesonderten Lizenzvertrages.

  • Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Das teilnehmende Unternehmen versichert, dass die im Bewerbungsprozess gemachten Angaben vollständig sind, der Wahrheit entsprechen und nicht bewusst geschönt wurden. Zudem verpflichtet es sich dazu, ab Anmeldung alles zu unterlassen, was sich auf den Ruf und den Namen der Mission TOP 5 nachteilig auswirken könnte.

  • Branchenausschluss und Exklusivität

Der Vertragspartner behält sich vor, Bewerber aus Branchen, deren Tätigkeit allgemein als problematisch oder ethisch fragwürdig empfunden werden, insbesondere Glücksspiel und Erotik sowie Unternehmen, die gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben, nicht zuzulassen, nicht zu prämieren oder auch im Nachhinein auszuschließen. 

Die Bewerber sind verpflichtet, Ihre Tätigkeit und Aktivitäten in einem solchen Bereich im Bewerbungsverfahren zu offenbaren. Zudem sind sie verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich zu unterrichten, wenn sie ihr Geschäftsfeld nach Aufnahme oder Auszeichnung auf einen solchen Bereich ausrichten.

Es findet keine exklusive Behandlung einzelner Partner oder Branchen statt, wir behalten uns aber ausdrücklich vor, die Anzahl an Vertretern einzelner Branchen zahlenmäßig zu limitieren.

  •  Prämierung und Preisverleihung

Im Rahmen der Mission TOP 5-Preisverleihung werden von Vertretern unseres Unternehmens bei der Ehrung durch prominente Persönlichkeiten und reichweitenstarke Branchenvertreter Siegerfotos geschossen, die für die Pressearbeit genutzt werden können. Auf diesen Fotos können grundsätzlich auch bis zu 4 Personen gezeigt werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden im Falle der Absage der gesamten Veranstaltung bspw. aufgrund behördlicher Bestimmungen.

  •  Vertraulichkeit

Die im Rahmen des Bewerbungs- und Bewertungsprozesses sowie des kontinuierlichen Benchmarkings erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich vom Vertragspartner genutzt.  Eine nicht abgestimmte Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

  •  Datenschutz

Die angebotenen Events- und Netzwerkveranstaltungen der Mission TOP 5 werden grundsätzlich in Bild und Ton dokumentiert. Ausgewähltes Material wird durch den Vertragspartner veröffentlicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten die Teilnehmer auf Wunsch die Kontaktdaten der Gäste, die der Weitergabe zu diesem Zweck ausdrücklich zugestimmt haben. 

Zur Erbringung vertraglicher Leistungen, Serviceleistungen, zur Kommunikation und für das Marketing erhebt, verarbeitet und speichert der Vertragspartner in notwendigem Maße personenbezogene Daten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung der Leistungen und zur Durchführung vertraglicher Leistungen ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO. 

Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an die datenschutzbeauftragte Person (datenschutz@missiontop5.de, Mission TOP 5 GmbH, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München) wenden.

  •  Außerordentliche Kündigung

Dieser Vertrag kann aus wichtigem Grund seitens des Rechteinhabers fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt zugunsten des Vertragspartners insbesondere vor, wenn das ausgezeichnete Unternehmen Siegel, Auszeichnungen oder den Namen über die eingeräumten Nutzungsrechte hinaus nutzt (Ziff. 5), im Bewerbungsprozess unzutreffende Angaben gemacht hat und/oder den Ruf der Mission TOP 5 schädigt (Ziff. 6) und zu den unter den Branchenausschluss fallenden Unternehmen gehört, ohne dass dies im Bewerbungsprozess oder später offenbart wurde (Ziff. 7).

Eine fristlose Kündigung kann nur in Schriftform erfolgen und setzt grundsätzlich voraus, dass der andere Teil in Schriftform gemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die dem Kündigenden ein Festhalten an dem Vertrag auch ohne vorherige Mahnung oder Abmahnung unzumutbar machen.

Mit Beendigung des Vertrags aufgrund einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund erlöschen alle Nutzungsrechte des ausgezeichneten Unternehmens an bis dahin überlassenen Inhalten der Mission TOP 5. Sämtliche Nutzungen sind dann unverzüglich einzustellen und ggf. herausgegebenes und erstelltes Material zurückzufordern (Kataloge, Broschüren etc.). Zudem sind alle in elektronischer Form vorliegenden Kopien des Materials unverzüglich sowie unwiederbringbar zu löschen.

Erfolgt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund innerhalb der ersten 12 Monate ab Vertragsschluss, erfolgt eine Erstattung bereits geleisteter Teilnahmegebühren pauschal anteilig für die verbleibenden vollen Monate der ersten 12 Monate. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren, Kostenbeiträgen, Auslagen oder ähnlichem.

  •  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt sind und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

  • Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München.

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